War ja nur ein Buchstabe der bei Google für gewisse "Verwirrungen" gesorgt hat

Hirbel
Und genau da reißt du etwas aus dem Zusammenhang!Terz hat geschrieben:.....
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt
im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von
Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung
bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die
Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat.......
Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden
und wird mitgeführt.
Punkt 1,3,4 lass ich mal weg da unnötig.
Da steht nix von Größe oder Ähnliches.
......
Sorry, so einfach kann man den Sachverhalt nicht abhandeln.Terz hat geschrieben:...Auf die Felge gehen min und max breite Reifen. Solange man sich darin bewegt ist alles i.o. mit den entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen.....
Weil in diesem Fall die Unbedenklichkeit bescheinigt wird!