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von Frank Grimm » 5. Mär 2010, 13:38
Ist so nicht ganz richtig. Die Polizei muß nicht nachweisen, dass man so nicht fahren darf. Ist kein Prüfzeichen vorhanden, darf das Teil nicht verbaut werden. ABE's sind mitnahmepflichtig und müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Teilegutachten verlangen einen Nachweis des ordnungsgemäßen Anbaus, der dann entweder in die Papiere eingetragen oder ebenfalls mitgeführt werden muß. Das ist der theoretische Teil. In der Praxis sieht das so aus, dass Du bei einer Verkehrskontrolle in Berlin damit rechnen müßtest, dass Du nach Hause läufst, weil das gute Stück für eine Gutachtenerstellung beschlagnahmt wird. Und nun das eigentlich Wichtigere: Ein Windschild ist durchaus geeignet auf die Fahreigenschaften eines Motorrades einzuwirken, da es ja mit der Lenkung direkt verbunden ist. Da also eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Betriebserlaubnis des Motorrades erloschen und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geführt werden. Bei einem eventuellen Schadensfall könnte dann auch die Versicherung aus der Zahlungspflicht raus sein.