Sissi hat geschrieben:.... Nur bei Mopeds mit EU-Zulassung, was immer das ist.....
EU-Zulassung ist der Nachfolger der Zulassung nach nationalem, bei uns logischerweise deutschem oder bayerischen

, Recht.
Das betrifft natürlich nicht die Zulassung die Ihr selbst bei der Zulassungsstelle macht, sondern die Typprüfung die der Fzg.-Hersteller (Honda) beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bekommt ... und nur damit darf er dann die Fahrzeuge in den Markt bringen... sprich: Verkaufen!
Ab 2003 werden die Motorräder ausschließlich nach EG-Norm zugelassen, vorher gab es - glaube ich - einen Übergangszeitraum.
Aber die Magnas sind nach altem Recht zugelassen.
Sissi hat es schon richtig geschrieben .... und wenn es ein Beamter nicht wüsste - wer dann?
Man darf aber je einen Nebelscheinwerfer und je einen Fernscheinwerfer montieren,
nicht aber einen 2. Scheinwerfer für Abblendlicht, sofern Ihr Motorrad nach deutschem Recht zugelassen ist.
Nach deutschem Recht, können
2 Scheinwerfer für Abblendlicht nur dann verwendet werden, wenn sie
als Doppelscheinwerfer hinter einer gemeinsamen Streuscheibe sind.
Aber
2 Fernscheinwerfer sind auch nach deutschem und EU-Recht erlaubt.
Nach EG-Recht könnte man auch doppeltes Abblendlicht bzw. doppelte Nebellampen haben.