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Windschild

Verfasst: 4. Mär 2010, 10:44
von Fasti24
Hi

Hab auf meiner kleinen ein Windschild von National Cycle oben!Dieses ist aber leider schon sehr rissig und da wollt ich fragen aus welchem Material diese hergestellt werden? Hat sich wer schon mal eines machen lassen hat? Das Originale gibt es nur mit der Halterung und es ist auch nicht ganz billig!

MfG sigi :-)

Re: Windschild

Verfasst: 4. Mär 2010, 16:36
von Frank Grimm
Hallo, also hier in Deutschland kann man sich nicht einfach ein Windschild machen lassen. Die Dinger müssen eine Typgenehmigung haben und es muß auch ein Prüfzeichen angebracht sein. Es gibt welche mit ABE und mit Teilegutachten. Letzteres ist immer abnahmepflichtig.

Re: Windschild

Verfasst: 4. Mär 2010, 18:16
von Fasti24
Also Prüfzeichen oder so ist keins oben!
Hier der Link zur Scheibe: http://www.louis.de/_4027af0a66ad8cdf03 ... &anzeige=0
Bin auch schon am überlegen sie abzumontieren aber praktisch ist sie halt schon!

Mfg

Re: Windschild

Verfasst: 4. Mär 2010, 21:49
von v4jo
fuck for TÜV.
ich hab ein eigenproduziertes aus..........RIFFELBLECH......
wer viel fragt der bekommt von den bullen in einer kontrolle auch passende antworten. DIE müssen dir nachweisen, das du das nicht fahren darfst,kopier dir irgendwo eine AGB mit eigenen angaben, nix einfacher als das.
ansonsten beim TÜVtermin vorher abschrauben....
jo

Re: Windschild

Verfasst: 5. Mär 2010, 13:38
von Frank Grimm
Ist so nicht ganz richtig. Die Polizei muß nicht nachweisen, dass man so nicht fahren darf. Ist kein Prüfzeichen vorhanden, darf das Teil nicht verbaut werden. ABE's sind mitnahmepflichtig und müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Teilegutachten verlangen einen Nachweis des ordnungsgemäßen Anbaus, der dann entweder in die Papiere eingetragen oder ebenfalls mitgeführt werden muß. Das ist der theoretische Teil. In der Praxis sieht das so aus, dass Du bei einer Verkehrskontrolle in Berlin damit rechnen müßtest, dass Du nach Hause läufst, weil das gute Stück für eine Gutachtenerstellung beschlagnahmt wird. Und nun das eigentlich Wichtigere: Ein Windschild ist durchaus geeignet auf die Fahreigenschaften eines Motorrades einzuwirken, da es ja mit der Lenkung direkt verbunden ist. Da also eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Betriebserlaubnis des Motorrades erloschen und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geführt werden. Bei einem eventuellen Schadensfall könnte dann auch die Versicherung aus der Zahlungspflicht raus sein.

Re: Windschild

Verfasst: 5. Mär 2010, 15:51
von ZZ-TOP
Da hätten die Bullen aber vieeeeel zu tun :idea: :idea: ;)