Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

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pfaui

Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von pfaui » 7. Jun 2019, 20:11

Als ich heute mit meiner frisch geputzten Magna zur Hauptuntersuchung bei der KÜS erschien und stolz nicht nur meinen neuen Avon-Hinterreifen, sondern auch noch die Unbedenklichkeitbescheinigung zeigte, meinte der Prüfer, es täte ihm furchtbar leid, aber trotz Top-Zustands meines Bikes gibts keine Plakette. Dem Gesetzgeber hat in seinem unermesslichen Ratschluss gefallen, alle bisher geltenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller insoweit aufzuheben und für null und nichtig zu erklären, als die im Kfz-Schein eingetragenen Reifengrößen über- oder unterschritten werden. Der 160er Hinterreifen fällt unter diese Regelung, da er nun mal kein 150er Reifen ist. Das ist es völlig wurscht, dass man die letzte HU noch problemlos mit dem Reifen bekommen hat, und kein Mensch irgendeine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch diesen Reifen erklären könnte. Jetzt muss man zum TÜV, um dort eine Einzelabnahme vornehmen zu lassen, plus Eintrag in die Fahrzeugpapiere, natürlich gebührenpflichtig. Und ob der TÜV die Unbedenklichkeitsbescheinigung als technisches Gutachten anerkennt, oder man den TÜV auch noch damit beauftragen muss, ist wohl völlig offen.
Da haben die TÜV-Lobbyisten in Berlin aber ganze Arbeit geleistet, um sich von uns die Kohle wieder zurückzuholen, die ihnen entgeht, seit auch andere Sachverständige HU machen dürfen. 😡🤑🤬

Hirbel
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Hirbel » 7. Jun 2019, 21:53

Die spinnen die Römer :twisted:

Jetzt geht praktisch das ganze von vorne los - Sissi und ich und noch ein paar von den ersten "Umrüstern" mussten ja eine "Abnahme" machen lassen, die müsste ja noch gelten, auch wenn vielleicht "noch" nicht im Schein/Papieren eingetragen.

Alle anderen müssen das dann praktisch nachholen - vielleicht bringen die dann demnächst ein neues Gesetz das uns zu "Vollgummireifen" verpflichtet mit der Begründung das man da ja kein Loch fahren kann :lol: :lol: :lol: , das wäre dann ein technischer Rückschritt um ungefähr 100 Jahre :roll:

Haben die auch genannt wie hoch diese Kosten sein werden :?:

Schreib ma wenn du mehr weisst.

Gruß

Hirbel

pfaui

Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von pfaui » 7. Jun 2019, 22:40

Hallo Hirbel,
ich schätze mal, dass der Spaß mindestens einen Hunni, jede Menge Nerven und mich einen halben Tag Urlaub kostet. Ich berichte Euch, wie es weiter gegangen ist. Die Dänen haben schon letztes Mal totgelacht, als wir Ihnen erzählt haben, was unsere Straßenverkehrszulassungsordnung so alles zu bieten hat, da können wir jetzt nachlegen 🤪

Gruß aus dem Norden
Pfaui

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Hirbel » 7. Jun 2019, 23:02

Hi

Vor einigen Wochen hat Wolfgang diesen Bericht aus der MOTORRAD eingestellt :

https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/

Hier ist die Rede von Herrn Christoph Gatzweiler, Technikchef des Industrieverbands Motorrad, IVM e.V., von einmaligen Kosten um 50 Euro - mal sehen ob er sich nicht verschätzt hat ;)

Es sind ja mehrere Motorradtypen betroffen nicht nur unsere Magnas und ich nehme an das man von gut 20 % ausgehen kann die modernere und somit sicherere Reifen in abweichender Grösse fahren ohne Eintragung - bei über 4 Mio. Motorrädern also irgendwas um 1 Mio. ( mal 50 oder 100 € :?: :!: ).

Das Problem das ich dabei sehe ist das ettliche diese "Schikane" nicht mitmachen werden und wieder auf die eingetragene "Urbereifung" zurückrüsten. Es wurde also mit diesem Schritt nichts sicherer gemacht sondern es werden dann evtl. 500.000 Motorräder mit schlechteren Reifen auf Deutschlands und Europas Strassen unterwegs sein - das haben die verantwortlichen Herren wohl nicht ganz zu Ende gedacht oder eben gar nicht dabei gedacht :(

Normalerweise sollte man geschlossen, also alle Betroffenen nicht nur wir Magnafahrer, an das zuständige Ministerium schreiben mit eben diesen Argumenten -> Verschlechterung der Sicherheit - obs was bewegen würde oder nicht, nur damit die vielleicht mal kapieren was die da manchmal für unsinniges Zeug zusammenstricken.

Gruß

Hirbel

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Piet » 10. Jun 2019, 18:59

Hallo ,

ja toll . Meine Avon Reifen sind noch fast neu . Fahre diese Saison damit und die Kiste sollte September
zum Prüfer . Da ich ein Pussy Kennzeichen 10/04 habe fahre ich erst im April nächsten Jahres dahin und mal sehen
ob ich den Stempel bekomme . da ich den Prüfer sehr gut kenne denke ich mal wird es schon klappen

Christoph

Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Christoph » 11. Jun 2019, 09:40

Als ich in 04/2016 von Metzeler auf Avon Roadrunner gewechselt bin, hatte die "Freigabeerklärung" mehr oder weniger nur empfehlenden Charakter, war aber keine Freigabeerklärung im engeren Sinne.

D.h. ich musste damals beim Tüv-Nord eine Einzelabnahme machen lassen, um anschließend die neuen Reifen in der ZLB Teil I eintragen zu lassen. Hat mich damals knapp 120,00 € gekostet, war es aber wert.

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Hirbel » 11. Jun 2019, 10:14

Moin

Und dieses Schicksal haben jetzt praktisch alle zu tragen die nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen ohne Abnahme und Eintragung.

Die Abnahme beim Tüv hat bei mir damals (im Zuge der normalen Hauptuntersuchung) irgendwas von 40 € zusätzlich gekostet, hat zusammen TÜV + Reifengutachten über 100 gekostet glaub ich, muss da mal nachschauen ob ich die Quittung noch hab.

Die Änderung in den Papieren lies ich damals nicht mehr machen, da ja dann die Unbedenklichkeitsbecheinigung genügte, die jetzt allein nicht mehr reicht.

Denke das die Änderung im Schein/Brief um 20 Evros kosten wird, wenn hier noch eine Bündelungsbehörde im Spiel ist die werden auch nochmal um 20 nehmen, der Kugelschreiber von denen muss ja auch bezahlt werden :mrgreen:

Gruß

Hirbel

Milou

Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Milou » 12. Jun 2019, 22:21

Grübel.....meine ist im Mai ohne Beanstandung durch gegangen, mit Avon.

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Hirbel » 12. Jun 2019, 23:58

Anscheinend herrscht hier wieder mal "Willkür"

Christoph musste 2016 schon abnehmen lassen

Pfaui hat aktuell Schwierigkeiten

Milou im Mai keine - zum zweiten mal nehme ich an

ettliche haben TÜV nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ich letztes Jahr hab zwar die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Abnahme von damals hingelegt - hat den wirklich freundlichen und kooperativen Herrn von der KÜS aber nicht mal interessiert - zwei Jahre vorher war`s einer von der Dekra gleiches Spiel Zettelchen hingelegt wurden aber nicht angeschaut obwohl es ja bei mir (noch) nicht im Schein steht - seltsam oder :?:

Jedenfalls hab ich mal die vergangene Stunde danach gegockelt und in "fast" jedem Motorradforum ähnliche Berichte über Schwierigkeiten wegen Reifenänderungen nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung gefunden aber nicht wirklich einen Hinweis auf ein Gesetz oder eine Änderung eines Gesetzes :?:

Also werden manche "Einrichtungen" wahrscheinlich von oben dazu angehalten genauer zu schauen und zu verweigern :!: :?:

Fest steht das diese Unsitte "um sich greifft" und eine gesetzliche Endlösung wie von Herrn Gatzweiler angekündigt wurde anscheinend noch lange nicht in Sicht ist - das kann wie immern dauern :cry:

Gruß

Hirbel

pfaui

Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von pfaui » 14. Jun 2019, 17:26

Moin,
meine Maggi hat nun auch trotz Avon-Reifen die Plakette gekommen, nach dem ich sie beim TÜV vorgeführt und mir zum Preis von 73,90 Euro ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (§19 (2) StVZO)" abgeholt habe. Der hoheitliche Akt der Begutachtung bestand darin, dass der Herr Ingenieur die Angaben auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den Angaben auf den Reifen verglich. Der nachfolgende Dialog verdeutlicht das hohe technische Niveau dieser amtlichen Examination:

Prüfer: "Der Vorderreifen ist ja uralt."

Ich: "Der Reifen ist zwei Jahre alt"

Prüfer: "Ach ja, da steht es ja" (0817)

Dass war alles! Keine Funktionsprüfung (na gut, irgendwie muss das Mopped ja zumTÜV gekommen sein) keine Prüfung, ob vielleicht der Stabilisator der Hinterradbremstrommel schleifen könnte (tut er, wenn man ihn nicht außen am Träger anschraubt) gar nix, 90 Sekunden Zeitaufwand. Vielleicht kann mir jemand mit mehr technischem Sachverstand den Mehrwert für die Verkehrssicherheit dieser Aktion mal erklären. Nach einer despektierlichen Bemerkung über meinen Auspuff ("Das Loch gehört da aber nicht hin") entschloss ich mich, die HU dann doch lieber bei meiner KÜS machen zu lassen, was dann auch problemlos klappte. Ich muss jetzt allerdings bei der Zulasssungsstelle die Änderung eintragen lassen und das hurtig, da die ältere Gutachten nicht anerkennen. Kosten zusammen: 95, 90 Euro.

Weniger lustig ist aber, dass nach der Aufhebung der Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigungen offensichtlich die Betriebserlaubnisse aller Magnas mit dem 160er Hinterreifen erloschen sind. Im Normalfall werden Ihr davon erst beim nächsten HU etwas mitbekommen, oder wenn Ihr in eine Polizeikontrolle mit Krad-Spezialisten kommt. Übel kann es dagegen werden, wenn Ihr einen Unfall mit höherem Sach- oder Personenschaden habt. Wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis im Sachverständigengutachten aufgeführt, wird die die gegnerische Versicherung alles tun, um unter Hinweis darauf, dass das Fahrzeug gar nicht hätte auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen, nicht zahlen zu müssen. Spielen Fragen der Bremswirkung oder Reifenhaftung bei der Klärung der Schuldfrage eine Rolle, wird vom Unfallgegner schon reflexartig der Einwand der Mitursächlichkeit kommen, selbst wenn Euch ein Besoffener draufgefahren ist. Dagegen müsstet Ihr dann Gutachten und Gegenbeweise anbringen. Viel Spass! Speziell für die Dänemarkfahrer: Wir dürfen in der EU in jedes Land fahren, ohne unsere Fahrzeuge den Vorschriften des anderen Landes entsprechend anpassen zu müssen, vorausgesetzt, unser Fahrzeug entspricht den nationalen Vorschriften. Welche Konsequenzen es hätte, wenn man mit erloschener deutscher Betriebserlaubnis im EU-Ausland einen Unfall hat, weiß ich nicht, aber erfreulich wird das bestimmt nicht.
Ich kann Euch daher nur raten, die Schlappen eintragen zu lassen.
Übrigens: Auf der neuesten Ausgabe der AVON-Unbedenklichkeitsbescheinigung vom April 2019 ist auch ein 150er Roadrider aufgeführt. Für den gilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin, da er der eingetragenen Reifendimension entspricht. Wer den aufzieht, geht diesem Ärger aus dem Weg. Falls keine Änderung kommt ...

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Simon
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Simon » 14. Jun 2019, 18:25

Hey Pfaui,

Das bestätigt mein Bild vom TÜV, siehe mein Beitrag wegen Reifen auf der supermagna.

Ohne Worte aber glückwunsch zur Plakette.

Besten Gruß
Simon

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Borderland » 16. Jun 2019, 06:51

da kann man euch in d echt nur bedauern. obwohl hier in ö manche behördenwege sehr schikanös und anstrengend sind, war ich von der unkompliziertheit in diesem fall sehr überrascht. hab mir eure unbedenklichkeitsbescheinigung (danke dafür) ausgedruckt und einen termin auf meiner bezirkshauptmannschaft für die überprüfung durch die landesregierung gemacht (die kommen jede woche 2 mal in die nähe). der sehr nette beamte dort sah sich den wisch an, kniete sich nieder, betrachtete die reifen und kam mit mir ins gespräch, wieso ich diesen reifen fahren will, ob er sich besser fährt, etc.
ich war in 10 minuten fertig, der eintrag in die papiere kostete 24,40!!!! euro. und jetzt kommt das grandiose: ich darf jetzt jeden 160er reifen fahren, den ich will, obwohl ich nur die freigaben für den avon hatte. da soll noch einer sagen, die ösis spinnen!

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Wolfgang
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Wolfgang » 19. Jun 2019, 13:52

Borderland hat geschrieben:
16. Jun 2019, 06:51
da kann man euch in d echt nur bedauern. ........... der sehr nette beamte dort sah sich den wisch an, kniete sich nieder, betrachtete die reifen .............
Das musst du nicht!
Mich würde interessieren was der "nette beamte" z.B. zur Änderung der kompletten Bremsanlage ( :idea: vorne + hinten, von oben bis unten), zu einer selbst umgeschweißten Schwinge oder auch nur zu ganz anderen Rad-/Reifengrößen (nicht lediglich 10mm breiter) sagen würde ;) .

Borderland hat geschrieben:
16. Jun 2019, 06:51
......... und jetzt kommt das grandiose: ich darf jetzt jeden 160er reifen fahren, den ich will, obwohl ich nur die freigaben für den avon hatte. da soll noch einer sagen, die ösis spinnen!
Passend zur Originalfelge gibt es halt keinen anderen außer dem Avon - also hast höchstens einen hypothetischen Vorteil ;)

Dennoch schön, dass es so unklompiziert für dich war - Gute Fahrt!
Servus aus München

Wolfgang

Borderland
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Borderland » 20. Jun 2019, 20:49

o.k. wusste ich nicht, dass es nur den avon gibt, aber bin e sehr zufrieden mit ihm. gegen den alten 150er von metzeler ein gedicht. ohne dieses forum würde ich noch immer mit ihm rumgurken. danke!

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von chrissy.77 » 6. Jul 2019, 13:20

Heute hatte ich die AU. - Tüv Iserlohn
Die Avons habe ich seit ca. 1 Jahr drauf.
Dem Prüfer habe ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung in A6 ausgedruckt gleich mit an die Hand gegeben.

Auspuff war eingetragen, sonst alles original - noch die üblichen Tests, dann gab es die Plakette :-)

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ernie
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von ernie » 9. Jul 2019, 16:48

Hallo Magnaten :-D
werde auch mal meine Erfahrung mit der Sonderabnahme meiner Reifen Euch mitteilen:
Bei der Magna von Rita haben wir vor ca. drei Jahren mit Probefahrt, (Abnahme nur Reifen) 97,30 € incl MWST bezahlt. Ohne Freigabe von Avon
Meine Maschine habe ich im letzten Jahr auf Avon umrüsten lassen.
Jetzt wollte ich auf Grund der Rechtslage Nägel mit Köpfen machen und bin zu dem speziellen Prüfer gefahren, der auch schon bei der Magna von Rita tätig war. Lt. TÜV Münster der Einzige hier bei uns, der diese Sonderabnahmen machen kann.
Zurecht beanstandete der Prüfer den zu geringen Abstand der Bremsstange.
Da ich Koffer montiert habe, habe ich darauf nicht geachtet. Bei der Montage hatte ich allerdings darauf hingewiesen. Zwei andere Maschinen aus meinen Bekanntenkreis wurden ordnungsgemäß bei der Reifenfirma eingestellt. Haben bei meiner Maschine das wohl übersehen. :twisted:
Nach genauen Prüfen der Magna bekam ich folgende Mängelliste
1. Bremsgestänge Bremsabstützung hi zu nah am Reifen
2. Windschild Zulässigkeit nicht nachgewiesen
3 Abblendlichtscheinwerfer scharfkantige Abdeckung unzulässig (Schirmchen)
4 Zulassungsdokumente Probefahrt steht noch aus, erst Mängel beheben.
Preis für diese Begutachtung 115,88 € zzgl MWST 22,02 € = 137,90 €

Habe dann bei der Bremsabstützung Unterlegscheiben montiert; das Schirmchen mit einem Kantenschutz versehen und ein Windschild mit ABE UND Teilegutachten montiert.
Heute dann die Abnahme bekommen; nach einer langen intensiven Probefahrt (Prüfer war erstaunt wie schnell die Magna ist, hat lt. seinen Angaben bei 180 km/h abgebrochen). Es wurden eingetragen, Windschild, Melvin Stahlflexbremsleitungen, Lampenschirm mit und ohne Kantenschutz. (Je nach Form) Bereifung Avon mit Hinweis auf Distanzscheiben.
Der Spaß schlug dann noch einmal mit 106,90 € zu buche. Insgesamt also 244,80 €. War wohl echt ein Schnäppchen. :mrgreen:

Lt. Prüfer würde nichts im Brief, sonder Alles im KFZ Schein eingetragen.

Schnell zum Straßenverkehrsamt Steinfurt, Nummer gezogen, 1 Stunde gewartet, freundliche Mitarbeiterin erklärt mir dann, Sie müsse den KFZ Brief haben um mich als Inhaber zu identifizieren ????? Mein Hinweis auf den vorhanden KFZ Schein und das ich keine Änderung bzgl. des Namens usw möchte, spielte kein Rolle, Ausweis usw. wurden ignoriert. :roll:

Habe jetzt einen Termin am Donnerstag vereinbart, hoffe dann endlich damit Alles hinter mir zu haben.

Werde berichten

Gruß Ernie
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von webmaster » 9. Jul 2019, 21:03

Ich höre ihn wirren....den Amtsschimmel
Nach vorne streben wo Engel furchtsam weichen...

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 10. Jul 2019, 07:10

Es zeigt sich hier deutlich der derzeit vorhandene Übergangsbereich der Rechtslage. Wir können es als kleine Lichter nicht ändern, sondern nur den Kopf schütteln über die überflüssige Abzocke. Irgendwann haben TÜV-Prüfingenieure Stundensätze wie Rechtsanwälte.

Grüße, Robert
Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :-) :-) :-)

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Wolfgang
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Wolfgang » 10. Jul 2019, 15:50

ernie hat geschrieben:
9. Jul 2019, 16:48
........... freundliche Mitarbeiterin erklärt mir dann, Sie müsse den KFZ Brief haben um mich als Inhaber zu identifizieren ????? Mein Hinweis auf den vorhanden KFZ Schein und das ich keine Änderung bzgl. des Namens usw möchte, spielte kein Rolle, Ausweis usw. wurden ignoriert. :roll: ......
Gruß Ernie
Hallo Ernie,

bei uns kann man vorher auf der Homepage der Zulassungsstelle nachlesen was man für Dokumente für die diversen Vorgänge benötigt.
Nützt dir jetzt zwar nix :?

Schade dass es so gelaufen ist, aber dem Eintrag 8) steht ja dennoch nichts entgegen.
Servus aus München

Wolfgang

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Terz » 10. Jul 2019, 19:16

Also laut meinem Prüfer (Hessen) obliegt dass dem Prüfer, ob er eine UBB als ausreichend erachtet, oder eine Prüfung notwendig ist.

Ich habe die RC43 vorgeführt mit Reifebfreigabe und es wurde direkt akzeptiert. Für schlappe 20€ gibts auch den Eintrag.

Bei meiner RC28 habe ich lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und auch hier ohne weitere Probefahrt oder Prüfung gabs das OK.

Wie das natürlich in 2Jahreb aussieht, weiss keiner. Dieses Jahr gings.
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von ernie » 11. Jul 2019, 16:48

Hi Magnaten
habe nun die diversen Einträge. Straßenverkehrsamt noch 12.00 € bezahlt und Alles im grünen Bereich. :-D
Für Vorlage des Briefes folgend logische Erklärung: Beantragungen zur Änderungen im Schein können nur von dem Besitzer getätigt werden. Also
KFZ Schein (Eigentumsnachweis) muss vorgelegt werden. Man lernt nie aus. :mrgreen:
Hoffe man sieh sich mal wieder auf einem Treffen.

Grüßen
Rita und Ernie
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Oberbazi » 14. Aug 2019, 13:28

Es ist vollbracht!

Auch ich habe nun die Avons über die neuen Bestimmungen bekommen. TÜV war am 8.8., heute habe ich alles eintragen lassen.
Da ich gleich Stahlflex, Progressive Federn und Bugspoiler mit eintragen habe lassen, war das Ganze nicht gerade billig: 185 € zzgl. Steuer für den TÜV + 11,70 € für die Behörde, also summa summarum gut
KFZ-Schein.jpg
200 Öcken.
Dafür habe ich jetzt die Freigabe für 160/80 aller Hersteller, Paarung nur von einem Hersteller zulässig.

(Es ist mir nicht gelungen, das Bild an das Ende des Beitrags zu heften, sorry)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Liebe Grüße

Oberbazi (LKR Erding)
Bild

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 14. Aug 2019, 14:12

Halleluja,

aber ich bin ja da wieder einmal der Genauleser (sorry, ist mein Job). Im Grunde genommen kann eine unwillige Rennleitung sagen, dass es unter 15.1 heißt: K555F. Unter 15.2 heißt es nun mit Zusatz, dass hinten 160/80 ebenfalls zugelassen ist, aber insgesamt nur ein einheitliches Fabrikat zu verwenden ist. Musst Du also hinten den K555 in 160/80 haben, weil vorne ist ja fest vorgeschrieben. Das könnte man da jetzt so rauslesen. Könnte, muss nicht, aber die Welt ist manchmal sehr seltsam.

Tipp: Es gibt das "Snipping Tool" zum gezielten Ausschneiden von Bildbereichen :-D

Grüße, Robert
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Wolfgang » 15. Aug 2019, 08:04

So kann man das interpretieren.

Vorne K555F ohne Alternative - deshalb hinten ebenfalls K555, in einer der beiden eingetragenen Größen.
Dass Avons vorne und hinten zulässig sind steht da nicht.
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 15. Aug 2019, 08:29

Bin ja froh, dass ich nicht der einzige Genauleser bin ;)
Aber jetzt, wo der Eintrag noch frisch ist, spricht ja nichts dagegen, das kostenneutral (fer umme) verbessern zu lassen, denn der Sinn der Eintragung ist ja, andere Reifentypen zu erlauben mit der angegebenen Größe.

Also auf ein Neues :-D

Grüße, Robert
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Simon » 15. Aug 2019, 10:17

Hey Leute,

Meines bescheidenen Wissens nach gibt es keine Typenbindung mehr auch wenn Sie eingetragen ist. Die Größe ist entscheidend und wenn unten der Zusatz drin steht: Nur von einem Hersteller...

Das ist nur mein Wissen.

besten Gruß
Simon

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 15. Aug 2019, 11:39

Seit Anfang 2019 machen hier aber wieder TÜV und Co. "dicke Backen", und die einzelnen Länder unterstützen deren Position. Info z.B. hier:
https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/

Da kann man sich aufregen, oder es auch bleiben lassen und nur den Kopf drüber schütteln...

Grüße, Robert
Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :-) :-) :-)

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Simon » 15. Aug 2019, 11:51

Hi Robert,

in dem Artikel geht es um die Unbedenklichkeitserklärung aber nicht um die Eintragung. Eingetragene Sachen sind ja extra eingetragen, damit man eben keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr mit sich führen muss. Zudem muss vor Eintragung ja eine Abnahme erfolgen, ohne die auch keine Eintragung. Wenn die Eintragung auch nichts mehr Wert ist, dann darfst ja nichts mehr am Mopped modifizieren!

Besten Gruß
Simon

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 15. Aug 2019, 12:29

Dann nochmal im Ganzen ;)

der Eintrag im Schein steht über allem. Was drin steht, ist erlaubt (und auch vorher für teures Geld geprüft).

Bei der Magna steht da eben bei den meisten K555 incl. Größenangabe für den Reifen drin. Bisher konnte man das übergehen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die entweder nur einen anderen Reifentyp zulässt, oder auch einen anderen Reifentyp und :!: eine andere Reifengröße. Das geht nun seit Anfang 2019 bei vielen Prüfstellen nicht mehr, dort wird auf eine Eintragung (für teures Geld) bestanden.

Also alles richtig: was im Schein steht, das gilt. Deswegen muss man da auch genau lesen (und auch schreiben :roll: ) können

Grüße, Robert
Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :-) :-) :-)

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Simon » 15. Aug 2019, 12:45

Und das ist das was ich meinte, eine typenbindung ist nicht mehr aktuell auch wenn sie eingetragen ist. Die Größe muss passen und vorne und hinten selber Hersteller, wenn das noch eingetragen ist.
Wie gesagt, mein Wissensstand!

Besten Gruß
Simon

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 15. Aug 2019, 13:54

und das wurde vom TÜV und Co aber gerade wieder zurückgedreht, die Typenbindung ist nun wieder gültig, was eben den ganzen Eintragungsaufwand wieder erfordert.

Grüße, Robert
Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :-) :-) :-)

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von webmaster » 15. Aug 2019, 17:44

@Simon

Ich kenne auch keine andere Regelung.

Reifen von einem Hersteller, Lastindex und Geschwindigkeitsindex dürfen nicht unterschritten werden.

Ich würde die Reifenbindung streichen lassen.

LHzG

Oliver
Nach vorne streben wo Engel furchtsam weichen...

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Simon
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Simon » 16. Aug 2019, 00:20

Danke Olli!

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Kerl
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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Kerl » 16. Aug 2019, 06:01

Reifenbindung - damit ist die eingetragene Marke - Metzler, Avon, Semperit usw ....... gemeint.

Die Reifendimensionen sind was ganz anderes - die dürfen von der Eintragung nicht abweichen - ein 160/80/15 70V darf nicht gefahren werden wenn ein 150/80/15 70V eingetragen ist - allerdings darf man einen 160/80/15 74V fahren, da er einen höheren Lastindex hat als vorgeschrieben ist.

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Kerl » 16. Aug 2019, 06:14

Nachtrag:

Auch einen 150/80/15 70H darf man nicht fahren weil der Geschwindigkeitsindex zu niedrig ist.

Wenn der Fahrzeughersteller einen 150er Reifen vorgeschrieben hat wird er sich wohl etwas dabei gedacht haben und da ist es wohl klar, dass es keine Unbedenklichkeitsbescheiniung bzw. Reifenfreigabe für einen 230er (übertrieben) Reifen geben kann.

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Oberbazi » 17. Aug 2019, 21:42

Kerl hat geschrieben:
16. Aug 2019, 06:01
Reifenbindung - damit ist die eingetragene Marke - Metzler, Avon, Semperit usw ....... gemeint.

Die Reifendimensionen sind was ganz anderes - die dürfen von der Eintragung nicht abweichen - ein 160/80/15 70V darf nicht gefahren werden wenn ein 150/80/15 70V eingetragen ist - allerdings darf man einen 160/80/15 74V fahren, da er einen höheren Lastindex hat als vorgeschrieben ist.
Freunde, wir drehen uns im Kreis: das Ganze ist in diversen Avon-Threads von allen Seiten beleuchtet worden.
In Deutschland darf man nichts fahren, was nicht eingetragen ist, außer es gibt eine ABE, wobei diese für Reifen offensichtlich nicht mehr uneingeschränkt gültig ist.
Bei mir sind die 160er inzwischen eingetragen.
Die K555-Frage kann ich mit Werkstatt und TÜV wohl erst im Oktober klären.
Liebe Grüße

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von Kerl » 18. Aug 2019, 04:43

Oberbazi hat geschrieben:
17. Aug 2019, 21:42
Kerl hat geschrieben:
16. Aug 2019, 06:01
Reifenbindung - damit ist die eingetragene Marke - Metzler, Avon, Semperit usw ....... gemeint.

Die Reifendimensionen sind was ganz anderes - die dürfen von der Eintragung nicht abweichen - ein 160/80/15 70V darf nicht gefahren werden wenn ein 150/80/15 70V eingetragen ist - allerdings darf man einen 160/80/15 74V fahren, da er einen höheren Lastindex hat als vorgeschrieben ist.
Freunde, wir drehen uns im Kreis: das Ganze ist in diversen Avon-Threads von allen Seiten beleuchtet worden.
In Deutschland darf man nichts fahren, was nicht eingetragen ist, außer es gibt eine ABE, wobei diese für Reifen offensichtlich nicht mehr uneingeschränkt gültig ist.
Bei mir sind die 160er inzwischen eingetragen.
Die K555-Frage kann ich mit Werkstatt und TÜV wohl erst im Oktober klären.
Wir drehen uns nicht im Kreis, ihr lernt nur von uns :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von RGraefen » 18. Aug 2019, 09:58

und Reifen-ABEs haben momentan wohl keine Gültigkeit mehr, speziell bei Dimensionsabweichungen.

Grüße, Robert
Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :-) :-) :-)

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von MagnaBerlin » 18. Aug 2019, 14:34

Ach wie bin ich froh, dass ich schon im April 2015 beim TÜV war und der Prüfer mir ".....zu 15.1+15.2: Auch gen. vo.120/80-17 61V u. hi. 160/80-15 70V, Reifenpaarung jew. nur eines Herst.zul." eingetragen hat. :-D :-D :-D
Viele Grüße aus Berlin
Michael
Zuletzt geändert von MagnaBerlin am 18. Aug 2019, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Avon Reifen - Böse Überraschung bei der HU

Beitrag von MagnaBerlin » 18. Aug 2019, 14:38

Hat mich damals so ca. 60 € gekostet.
Und etwas Wartezeit :mrgreen:

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