sie meinen 2,5 m Fahrzeugbreite...
Wenns die Bauhöhe wär müßte jeder LKW und nahezu jeder Camper aus dem Verkehr gezogen werden...
Die 4m gelten als Brücken und Tunnelhöhe... Fahrzeuge mit dieser Höhe fallen bei der Höhenkontrolle vor dem Elbtunnel schon raus... Der gesamte Verkehr wird staubildend gestoppt, bis die Polizei den Auslöser gefunden und aus dem Verkehr gezogen hat... kann schon mal ne halbe Stunde dauern...
Neben Brücken, Tunnels und Baumalleen gilt die vorgeschriebene Gebäude Durchfahrthöhe von 4 Metern aber nicht für Parkhäuser und Toreinfahrten... EIne abweichend verringerte Durchfahrthöhe muss aber in allen Fällen gesondert angegeben werden. Das gilt auch für ältere Bauwerke, die keine 4m mehr ausweisen. Steht da nix, gelten die garantierten 4 Meter.
Es ist also jederzeit möglich Fahrzeuge mit mehr als 4m zu bauen und zu bewegen, sofern man sich der Konsquenzen bewußt ist, dass diese Fahrzeuge z.B Landwirtschaftliche Maschinen und/oder Schwertransporter die mit Ladung 4m überschreiten, Umwege in Kauf nehmen müssen.
Kleiner Gag am Rande... Ich musste mal auf einem Hinterhof anliefern. Die angegebenen 3,8 Meter Durchfahrthöhe waren an sich kein Problem... Leider wurden nachträglich Stahlträger eingezogen und die Angabe der neuen Durchfahrthöhe nicht angepasst... Was mit voller Ladung aber wohl kein Problem war, entpuppte sich beim Rausfahren als ein masives und schweißtreibendes Ärgernis... Das Führerhaus passte und den Rest musste ich, ohne Werkzeug völlig überfordert, laut fluchend alleine abbauen... Plane runter, Gestänge entfernen, Rungen die noch nie bewegt worden- und entsprechend festgegammelt waren... Scheiße... heute lach ich drüber...

"Der Feind ist übermächtig? - Der Tod gewiss...? ... worauf warten wir..." Gimli