overcooked
Verfasst: 22. Mär 2010, 17:08
"Hammeroptik" nennt der Verkäufer das - nunja, irgendwie schon, jedenfalls voll bekloppt...
Nicht dass ich grundsätzlich was gegen Zusatz-Scheinwerfer am Mopped hätte. Hab ja selber welche an der Magna, weil ich auch zu dunkler Winterzeit gefahren bin. Aber man kann's auch übertreiben. Nach EU-RiLi 93/92 und 2000/73 sind zwar Hauptscheinwerfer plus 2 Fernscheinwerfer und 2 Nebelscheinwerfer auch an "einspurigen Kraftfahrzeugen" zulässig, insofern ist so ein Klingonenkreuzer mit 5 Lampen nicht grundsätzlich illegal. Aber in dieser Form sind's zumindest die beiden äußeren doch. Wenn es Abblend- oder Fernscheinwerfer sind, dürften die inneren Ränder der Leuchtflächen nicht mehr als 200mm voneinander entfernt sein. Und wenn es Nebelscheinwerfer sind, dürfen die nicht höher als der Abblendscheinwerfer angebracht sein. Ich wette drum dass dieser Christbaum verhökert wurde, weil sowas Bullen anzieht wie Scheiße die Fliegen.
Vergleichsweise beruhigend, dass der Kram bei glaubhaften 1500 Neupreis für schlappe 22,70 abgegriffen wurde. Bedeutet das doch dass nicht allzuviele Hirnrissige auch solcherart Möchtegern-Harley in Proll-Optik abfahren. Andererseits kann ich mich schon ärgern, dass ich nicht selbst drauf geboten habe, weil ich nicht damit gerechnet habe dass der Kram für so einen Spottpreis weggeht. Das Geweih hätte man ja verschrotten können, um die übrigen Trümmer einzeln bzw. paarweise weiterzuverscherbeln, hätte garantiert mehr gebracht. Dumm gelaufen - aber ein schadenfrohes Feixen kann ich mir nicht verkneifen.
Nicht dass ich grundsätzlich was gegen Zusatz-Scheinwerfer am Mopped hätte. Hab ja selber welche an der Magna, weil ich auch zu dunkler Winterzeit gefahren bin. Aber man kann's auch übertreiben. Nach EU-RiLi 93/92 und 2000/73 sind zwar Hauptscheinwerfer plus 2 Fernscheinwerfer und 2 Nebelscheinwerfer auch an "einspurigen Kraftfahrzeugen" zulässig, insofern ist so ein Klingonenkreuzer mit 5 Lampen nicht grundsätzlich illegal. Aber in dieser Form sind's zumindest die beiden äußeren doch. Wenn es Abblend- oder Fernscheinwerfer sind, dürften die inneren Ränder der Leuchtflächen nicht mehr als 200mm voneinander entfernt sein. Und wenn es Nebelscheinwerfer sind, dürfen die nicht höher als der Abblendscheinwerfer angebracht sein. Ich wette drum dass dieser Christbaum verhökert wurde, weil sowas Bullen anzieht wie Scheiße die Fliegen.
Vergleichsweise beruhigend, dass der Kram bei glaubhaften 1500 Neupreis für schlappe 22,70 abgegriffen wurde. Bedeutet das doch dass nicht allzuviele Hirnrissige auch solcherart Möchtegern-Harley in Proll-Optik abfahren. Andererseits kann ich mich schon ärgern, dass ich nicht selbst drauf geboten habe, weil ich nicht damit gerechnet habe dass der Kram für so einen Spottpreis weggeht. Das Geweih hätte man ja verschrotten können, um die übrigen Trümmer einzeln bzw. paarweise weiterzuverscherbeln, hätte garantiert mehr gebracht. Dumm gelaufen - aber ein schadenfrohes Feixen kann ich mir nicht verkneifen.